überarbeitete Geschäftsordnung 2009
Polizeisportverein Pirna 1990 e.V.
Geschäftsordnung
I. Allgemeine Grundlagen
(1) Grundlage der Geschäftsordnung ist die Satzung des PSV Pirna 1990 e.V..
(2) Entsprechend der Satzung gehören zu den Vereinsorganen
- die Mitgliederversammlung als höchstes Organ des Vereins,
- der geschäftsführende Gesamtvorstand, mit dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Geschäftsführer, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Sport-/Kultur- und Jugendwart
- der Vorstand nach § 26 BGB und
- die Abteilungen.
II Aufgaben und Arbeit der Vereinsorgane
1. Die Mitgliederversammlung
(1) Einberufungs- und Abstimmungsmodalitäten der Mitgliederversammlung sind in der Satzung geregelt.
(2) Sie ist zuständig für
- die Entgegennahme des Jahresberichtes des Gesamtvorstandes,
- die Entlastung des Gesamtvorstandes,
- Beschlüsse über die Aufgaben der nächsten Wahlperiode,
- Genehmigung des Haushaltsplanes für das Geschäftsjahr,
- Wahl und Abberufung von Mitgliedern des Gesamtvorstandes,
- Wahl der Kassenprüfer,
- Änderungen der Satzung und der Ordnungen,
- Beschlüsse über Fusionen und Auflösung des Vereins,
- Ernennung von Ehrenmitgliedern,
- Beschlussfassung bezüglich Beschwerden zu Vereinsausschlüssen.
(3) Die Mitgliederversammlung entscheidet über satzungsgemäße Anträge und zur Abstimmung vorgelegte Ordnungen, die tiefgreifend und entscheidend auf das Vereinsleben sowie die gesetzten Aufgaben und Zielen Einfluss haben.
2. Der Gesamtvorstand
(1) Entsprechend der Satzung ist der Gesamtvorstand für alle Angelegenheiten des PSV zuständig, sofern sie nicht durch die Satzung und nachfolgenden Ordnungen einem anderen Organ übertragen sind. Er vertritt den Verein in der Öffentlichkeit.
(2) Der/die 1. Vorsitzende hat
- Leitungskompetenz und Verantwortung für den Gesamtverein,
- Richtlinien für das gesamte Vereinsgeschehen in sportlicher, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht festzulegen,
- im Rahmen und nach Vorgaben der Satzung den Verein nach innen und außen zu vertreten und das Ansehen des Vereins in der Öffentlichkeit zu festigen und zu repräsentieren,
- Sitzungen des Gesamtvorstandes einzuberufen und zu leiten sowie zur Mitgliederversammlung einzuladen und diese zu leiten.
(3) Der/die 2.Vorsitzende hat
- die dem/der 1.Vorsitzenden obliegenden Aufgaben bei dessen Abwesenheit wahrzunehmen,
- Verantwortung für Führung und Berichtigung von Satzung und Ordnungen des Vereins,
- Kontrollaufgaben in Bezug auf Einhaltung von Satzung und Ordnungen
(4) Der/Die Geschäftsführer (-in) hat
- alle im Zusammenhang mit der Mitgliederversammlung stehende Aufgabenbearbeitungen zu leiten,
- Schadensfälle und Sportunfälle zu bearbeiten und damit verbundene Ansprüche mit den Versicherungsträgern abzuwickeln,
- den Vereinsposteingang zu bearbeiten und gegebenenfalls zu verteilen,
- das Mahnwesen abzuwickeln
- Beschaffung und Verwaltung des Vereinsbedarfs (außer Sportgeräte) zu organisieren,
- Verträge und rechtsverbindliche Unterlagen zu verwalten,
- Zuarbeiten zum Haushaltsplan zu leisten,
- Förder- und Zuschussanträge zu bearbeiten,
- vereinseigene und angemietete Liegenschaften zu verwalten.
- den Übungsleiter- und Vereinbarungsnachweis für den Gesamtverein zu führen,
- Anträge für Beschaffung von Großsportgeräten entgegen zu nehmen.
(5) Der/die Schatzmeister (-in) hat
- die Kasse mit Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs des Gesamtvereins zu führen,
- aktuelle Finanzbuchhaltung zu führen,
- die Abrechnung von Übungsleiterzuschüssen und -vergütungen zu führen,
- alle Spenden- und Steuerangelegenheiten zu bearbeiten,
- die Inventarliste (ohne Sportgeräte) zu führen,
- die Mitgliederverwaltung zu führen und Mitgliedsbeiträge einzuziehen.
(6) Der/die Schriftführer (-in) hat
- Einladungen zu Sitzungen des Gesamtvorstandes und zu Mitgliederversammlungen vorzubereiten,
- die Protokolle zu benannten Sitzungen und Versammlungen zu führen,
- Vereinsmitteilungen herauszugeben,
- die Außendarstellung des Vereins in Medien (Öffentlichkeitsarbeit) zu organisieren und zu koordinieren,
- die Aufgabe zur Gestaltung und Führung des Vereinsarchivs.
(7) Der Sport-/Kultur- und Jugendwart hat
- die Interessen der Kinder und Jugendlichen des Vereins im Gesamtvorstand zu vertreten und Bericht zu erstatten,
- den Verein im Rahmen der Jugendarbeit gegenüber und Sportorganisationen zu vertreten,
- die Jugendarbeit im gesamten Verein zu koordinieren,
- die Inventarliste (Sportgeräte) in Zusammenarbeit mit den Abteilungen zu führen
- den Sportstättenbelegungs- und Trainingszeitennachweis in Zusammenarbeit mit den Abteilungen zu führen,
3. Der Vorstand gem. § 26 BGB
Die Aufgabe des Vorstandes gem. § 26 BGB entspricht den Festlegungen der Satzung.
4. Die Abteilungen
- führen vor der alljährlichen Jahreshauptversammlung eine Abteilungsversammlung durch und beschließen Sport- und Finanzplanung zur Vorlage beim Gesamtvorstand,
- werden über ihre Abteilungsleitungen vor dem Gesamtvorstand vertreten,
- führen in Sport- und Übungsbetrieb in Eigenverantwortung durch,
- regeln in Eigenverantwortung die Zusammenarbeit mit den für die jeweilige Abeilung zuständigen Sportfachverbänden, einschließlich der Wettkämpfe, Lehrgänge
- sind dem Gesamtvorstand gegenüber rechenschaftspflichtig,
- leisten Zuarbeiten an den Sport-/Kultur-/Jugendwart zur Erstellung der Inventarliste (Sportgeräte)
5. Gültigkeit und Änderungen
(1) Die Geschäftsordnung muss vom Gesamtvorstand mit 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Änderungen sind nur unter den gleichen Voraussetzungen möglich.
(2) Die Geschäftsordnung wurde am ……………………., vom Gesamtvorstand beschlossen und tritt am ………………. in Kraft.